Gründungszuschuss für Existenzgründer | Wissen
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt wird, die sich selbständig machen. Der Gründungszuschuss fasst die bis 2006 gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen.
Die Förderung von Existenzgründungen gehört zu den Instrumenten des Hartz-Konzepts; im Jahr 2005 wurden etwa 250.000 Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt.
Tipp und wichtige Info: Es gilt eine 90 Tage Frist, d.h. nach Gründung habt Ihr nur noch 90 Tage Zeit für den Antrag!
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